UPDATE: Coronapandemie trifft Feuerwehr Ranna hart

Die Zahl der Coronainfizierten steigt aktuell wieder rasant an. Von weiteren Lockerungen ist momentan nicht die Rede, die Regierung neigt eher dazu die Regeln nochmals zu verschärfen.

Aufgrund der weiterhin geltenden Regeln und dem Pandemiegeschehen sind bis auf weiteres alle Vereinstermine abgesagt.

Für das Jahr 2021 sind schon „to-go“ Veranstaltungen geplant. Die Planungen für 2022 laufen bereits.

Wie es weitergehen wird, werden wir in den nächsten Wochen erfahren.

Die Vorstandschaft

Ranna, den 29.03.2021

Eine Nacht in Blau – Feuerwehr setzt Zeichen!

Eine Nacht in Blau!

Danke an die Feuerwehr Mosenberg und die Freiwillige Feuerwehr Eschenfelden für die Nominierung zur Aktion #bluelightfirestation!

Hintergrund der Aktion ist, dass auch die Feuerwehren von der Corona-Pandemie betroffen sind. Sämtliche Dienst- und Vereinsaktivitäten sind vollkommen eingestellt, Übungen finden nicht statt. Die Einsatzbereitschaft ist natürlich trotzdem gesichert!

Unter #bluelightfirestation nehmen wir an der Challenge teil und nominieren:

Freiwillige Feuerwehr Rannariedl
Feuerwehr Michelfeld
Feuerwehr Nitzlbuch

Postet innerhalb einer Woche ein Foto Eures blau beleuchteten Gerätehauses und teilt dies mit einem Post auf Eurem Instagram Account und/oder auf Facebook mit dem #bluelightfirestation.

Nominiert auch bitte weitere Feuerwehren Eurer Wahl. Mal sehen, wie viele Gerätehäuser so in blauem Licht erscheinen.
Viele Grüße und bleibt gesund!

Eure Feuerwehr Ranna😉

Coronapandemie trifft Feuerwehr Ranna hart

Die Zahl der Coronainfizierten steigt aktuell rasant an. Eine Milderung der Umstände ist momentan nicht in Sicht.

Die Bayerische Regierung veranlasste Anfang November neue Regeln für u.a. das Vereinsleben. Demnach sind bis auf weiteres alle Vereinstermine abgesagt.

Auch für das Jahr 2021 gibt es aktuell noch kein grünes Licht. Die Planung für 2021 sind bis auf weiteres ausgesetzt.

Wie es weitergehen wird, werden wir in den nächsten Wochen erfahren.

Die Vorstandschaft

Ranna, den 15.11.2020

Corona-Ampelsystem für die Feuerwehren

Lesen sie hier den gesamten Artikel:

https://www.br.de/radio/bayern1/corona-ampel-bayern-100.html

In Anbetracht der steigenden Zahlen hat der Landesfeuerwehrverand Bayern ein Ampelsystem für den Ausbildungsjahr- und Übungsbetrieb in den Feuerwehrwehren entwickelt.

Bei Unsicherheiten bitte unbedingt mit den Kommandanten abstimmen.

Empfehlung zum Ausbildungs- und Übungsbetrieb in den Feuerwehren:

7-Tage-Inzidenz unter 35GRÜN

Unter Berücksichtigung der aktuellen Situation und der sich dynamisch verändernden Lage wird auch bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 35 die Stufe 2 der „Gemeinsamen Hinweise zum Übungs- und Ausbildungsdienst“ wie folgt beibehalten: 

  • Durchführung von Ausbildungen und Übungen der aktiven Mannschaft und/oder Jugendfeuerwehr auch mit Mitgliedern aus mehreren Feuerwehren eines Landkreises/kreisfreier Stadt (z.B.: MTA-Zusatzmodule, Fahrsicherheitstraining, Feuerwehrführerschein, Belastungsübungen Atemschutz, Brandübungs-Container, Leistungsprüfungen, Kreisausbildungen).
  • Praktische Ausbildungen in Kleingruppen mit max. Gruppenstärke. Auch hierbei ist, sofern möglich, auf größtmögliche Sicherheitsabstände zu achten.
  • Übungen sind weiterhin vornehmlich im Freien durchzuführen.
  • Bei theoretischen Ausbildungen in geschlossenen Räumen ist zwischen den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 m vorzusehen. Die max. Teilnehmerzahl sollte in Räumen bis 50 m² bei max. 15 Personen liegen (Merkregel: 4 m² pro Person). Insgesamt sollte auch bei größeren Räumen eine Teilnehmerzahl von max. 25 nicht überschritten werden. Auf Partner- oder Gruppenarbeit sollte verzichtet werden. Auf regelmäßige und ausreichende Lüftung sollte geachtet werden. (Empfehlung nach Arbeitsstättenregel A3.6 Lüftung alle 20 min für 3 – 5 min)
  • Umkleideräume und Sanitärbereiche (einschl. Duschen) sind unter Beachtung der Abstandsregelung (mind. 1,5 m Abstand), möglichst zeitversetzt und einzeln zu nutzen.
  • Entsprechende Handhygiene sowie Husten- und Niesetikette (Husten und Niesen in Armbeuge oder Taschentuch) ist zu beachten.
  • Kann übungsbedingt der Mindestabstand zeitweise nicht sicher eingehalten werden, ist währenddessen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  • Erste Hilfe-Ausbildungen, Reanimationstraining, First Responder-Übungen, Atemschutz- sowie CSA-Ausbildung können unter Einhaltung ausreichender Hygienekonzepte stattfinden(Hilfestellungen finden sich auf der Homepage des LFV und der KUVB)
  • Nachbesprechungen sind auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken und nur unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln möglich.

7-Tage-Inzidenz über 35GELB

Für den Ausbildungs- und Übungsdienst gilt Stufe 1 der „Gemeinsamen Hinweise zum Übungs- und Ausbildungsdienst“ wie folgt: 

  • Durchführung von ausschließlich feuerwehrinternen Ausbildungen und Übungen der aktiven Mannschaft und/oder Jugendfeuerwehr ohne Beteiligung von Mitgliedern anderer Feuerwehren. Größere Übungen (z.B. zugübergreifende Ausbildungen und Übungen) finden nicht statt. 
  • Praktische Ausbildungen können in Kleingruppen mit max. Staffelstärke durchgeführt werden. Auch hierbei ist, sofern möglich, auf größtmögliche Sicherheitsabstände (> 1,5 m) zu achten.
  • Übungen sollten nach Möglichkeit am eigenen Standort, nur im eigenen Schutzbereich und vornehmlich im Freien durchgeführt werden.
  • Entsprechende Handhygiene sowie Husten- und Niesetikette (Husten und Niesen in Armbeuge oder Taschentuch) ist zu beachten.
  • Bei theoretischen Ausbildungen in geschlossenen Räumen ist zwischen den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 m vorzusehen. Mund-Nase-Bedeckung muss immer getragen werden! Die max. Teilnehmerzahl sollte in Räumen bis 50 m² bei max. 15 Personen liegen (Merkregel: 4 m² pro Person). Insgesamt sollte auch bei größeren Räumen eine Teilnehmerzahl von max. 25 nicht überschritten werden. Auf Partner- oder Gruppenarbeit sollte verzichtet werden. Auf regelmäßige und ausreichende Lüftung sollte geachtet werden. (Nach ASR A3.6 Lüftung alle 20 min für 3 – 5 min)
  • Umkleideräume und Sanitärbereiche (einschl. Duschen) sind unter Beachtung der Abstandsregelung (mind. 1,5 m Abstand), möglichst zeitversetzt und einzeln zu nutzen.
  • Kann übungsbedingt auch im Freien der Mindestabstand zeitweise nicht sicher eingehalten werden, muss eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden.
  • Erste Hilfe-Ausbildungen, Reanimationstraining, First Responder-Übungen sowie CSA-Ausbildungen sollten nicht stattfinden.
  • Bei Stationsausbildungen oder Fahrzeugkunde sollte auf eine möglichst geringe Durchmischung von Übenden und Ausbildern geachtet werden.
  • Nachbesprechungen sind auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken und nur unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln möglich.

7-Tage-Inzidenz über 50ROT

Der Übungs- und Ausbildungsdienst wird eingestellt. 

Wie bisher gelten grundsätzlich folgende Rahmenbedingungen im Feuerwehrdienst: 

  • Konzentration auf Pflichtaufgaben der Feuerwehren im Einsatzdienst 
  • Nur gesunde Einsatzkräfte nehmen am Feuerwehrleben teil. Personen mit Symptomen wie z.B. Husten, Kratzen im Hals, Infektionsanzeichen, Fieber oder mit Kontakt mit einem gesichertem COVID-19 Fall oder nach Aufenthalt in einem Risikogebiet bleiben (auch im Alarmfall!) fern
  •  Meiden von Menschenansammlungen
  • Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Meter einhalten
  • Kein Händeschütteln oder andere enge Begrüßungsrituale
  • Husten und Nies-Etikette beachten
  • Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in den Dienstgebäuden, aber auch in den Fahrzeugen
  • Tragen einer FFP 2 oder 3 Maske zum Eigenschutz, wenn bei Einsatzsituationen, eine face-to-face Situation nicht auszuschließen ist (z. B. Versorgung von Verletzten).
  • Schutzkleidung wird vollständig und geschlossen getragen, ggf. zusätzliche Schutzausrüstung (z.B. Schutzbrille)
  • Regelmäßiges und häufiges Händewaschen
  • Großzügiges Desinfizieren der Hände
  • Verwendung von Infektionsschutzhandschuhen (med. Einmalhandschuhe DIN EN 455-3) bei einem Außenkontakt
  • Reinigen aller Kontaktflächen in Dienstgebäuden und Einsatzfahrzeugen, ggf. Flächendesinfektion
  • Regelmäßiges Lüften: Querlüftung alle 20 Minuten in (Unterrichts-) Gebäuden für 3 – 5 min.
  • Temperaturangepasstes Lüften in Fahrzeugen (Offene Seitenfenster). Keine Umluft! 
  • Essen und Trinken nur in hygienisch unbedenklichem Umfeld, nach ausreichender Handhygiene!
  • Im Zweifelsfall immer einen Corona-Test (PCR oder schneller Antigen-Test) anstreben
  • Kontakt- und Teilnehmerdokumentation (z.B. über Anwesenheitslisten im Feuerwehrdienst) zur Vereinfachung der Kontaktverfolgung
  • Minimalisierung des Einsatzpersonals